AGB für die Teilnahme an Studienreisen und Veranstaltungen

1. Geltungsbereich

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Besteller und Teilnehmer („Teilnehmer“) an Studienreisen und sonstigen Veranstaltungen und der KomPart Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG („KomPart“).
1.2 Die AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit, es sei denn, die KomPart stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in schriftlicher Form zu.
1.3 Alle Formulierungen in männlicher Form beziehen sich gleichermaßen auf Personen beider Geschlechter.

2. Anmeldung/Anmeldebestätigung

2.1 Die Anmeldung zu Studienreisen und Veranstaltungen kann über das Internet, E-Mail, Brief, Telefax oder telefonisch erfolgen.
2.2 Ein Vertrag über die Teilnahme an Veranstaltungen kommt erst zustande, nachdem die KomPart die Teilnahme gegenüber dem Teilnehmer schriftlich bestätigt hat.
2.3 Geht dem Teilnehmer die Anmeldebestätigung nicht oder verzögert zu, so gilt der Vertrag mit Zugang der Rechnung bei dem Teilnehmer als geschlossen, es sei denn der Teilnehmer erklärt innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen die Ablehnung. Nach Teilnahme an der Veranstaltung ist die Erklärung der Ablehnung nicht mehr möglich.
2.4 Da die Teilnehmerzahl für Studienreisen und Veranstaltungen der KomPart begrenzt ist, werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
2.5 Im Falle der Überbuchung wird der Anmeldende unverzüglich informiert. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
2.6 Die KomPart ist berechtigt, die Anmeldung zu einer Studienreise oder einer Veranstaltung in begründeten Fällen abzulehnen.

3. Leistung

3.1 Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin.
3.2 Sofern Tagungsunterlagen und Verpflegung vorgesehen sind, so sind auch diese in der Teilnahmegebühr inbegriffen.
3.3 Anreise und Übernachtung sind nicht im Preis enthalten, es sei denn es ist ausdrücklich anders von der KomPart angegeben, insbesondere bei Studienreisen.
3.4 Die KomPart behält sich das Recht vor – auch kurzfristig vor Veranstaltungsbeginn – den Veranstaltungsablauf gegenüber den Angaben auf der Webseite oder im Programmheft abzuändern, einzelne Vorträge einer Veranstaltung zu ersetzen, entfallen zu lassen, einen Referentenwechsel aus wichtigem Grund vorzunehmen oder die Örtlichkeit innerhalb der Veranstaltungsstadt zu wechseln. Dies gilt nur, sofern die Änderungen dem Teilnehmer zumutbar sind, die Gesamtumstände diese Änderungen notwendig machen und der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt.
3.5 Die unter Ziffer 3.4 genannten Änderungen begründen kein Recht auf Rückerstattung, Teilrückerstattung oder Ersatz sonstiger Aufwendungen.

4. Stornierung durch den Veranstalter

4.1 Die KomPart ist berechtigt, eine Veranstaltung bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl, bei Verhinderung eines Referenten, Störungen am Veranstaltungsort oder aus Gründen höherer Gewalt abzusagen oder einen Alternativtermin zu benennen. In diesem Fall werden die Teilnehmer umgehend informiert und die Veranstaltungsgebühr wird erstattet.
4.2 Für Schäden, die dem Teilnehmer durch eine Absage KomPart entstehen, kommt diese nur unter den Voraussetzungen und in den Grenzen der Bestimmungen des Abschnitts „Haftung“ auf.

5. Stornierung durch den Teilnehmer

5.1 Bei Erklärung der Stornierung, die der KomPart spätestens am 29. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin zugeht, entfällt die Pflicht zur Leistung der Vergütung. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 Euro erhoben.5.2 Wird bis zum 5. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin der Rücktritt erklärt, reduziert sich die Vergütung auf 50 Prozent, erfolgt die Absage zu einem noch späteren Zeitpunkt, wird die volle Vergütung erhoben. Gleiches gilt für den Fall des Nichterscheinens des Teilnehmers.
5.3 Die Ziffern 5.1 und 5.2 gelten nicht, sofern sich aus den konkreten Veranstaltungshinweisen etwas Abweichendes ergibt.
5.4 Die KomPart akzeptiert in den Fällen der Ziff. 5.1 und der Ziff. 5.2 ohne zusätzliche Kosten einen – schriftlich zu benennenden – Ersatzteilnehmer.
5.5 Umbuchungen (auf eine andere Veranstaltung) werden wie Stornierungen behandelt.
5.6 Zur Fristwahrung muss die Erklärung zur Stornierung schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail bei der KomPart eingehen.

6. Urheberrecht

6.1 Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren und Tagungen des Veranstalters sowie sämtliche Vorträge stehen im Urheberrecht des jeweiligen Referenten und dürfen grundsätzlich nicht ohne dessen Einwilligung vervielfältigt oder verbreitet werden.
6.2 Den Teilnehmern wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt.
6.3 Es ist Teilnehmern und Dritten insbesondere nicht gestattet, die Tagungsunterlagen – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.

7. Datenschutz

7.1 Die der KomPart übermittelten personenbezogenen Daten werden digital zu Verwaltungszwecken nach Maßgabe der Paragrafen 28, 33 Bundesdatenschutzgesetz gespeichert und verarbeitet. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke des Online-Anmeldevorganges einverstanden.
7.2 Über eine Teilnahmeliste können die Teilnehmer- und Firmennamen anderen Veranstaltungsteilnehmern zugänglich gemacht werden. Im Übrigen erfolgt keine Weitergabe der Daten der Teilnehmer an Dritte.
7.3 Mit dem Akzeptieren der AGB erklärt sich der Teilnehmer mit der Verwendung seiner personenbezogenen Daten zur Kontaktaufnahme per Post, Telefon oder E-Mail zwecks Information über Neuigkeiten der KomPart bereit.
7.4 Ein Widerspruch gegen die Datennutzung für Zwecke der Ansprache per E-Mail, Telefon oder Post ist zu jedem Zeitpunkt gegenüber der KomPart möglich.

8. Fälligkeit und Zahlung

8.1 Der Teilnahmebetrag ist bei Erhalt der Rechnung fällig.
8.2 Die Bezahlung erfolgt nach Wahl des Teilnehmers durch Bankeinzug oder auf Rechnung. Die KomPart behält sich vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungswege auszuschließen. Die Bezahlung durch Übersendung von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich; Ausnahmen hiervon ergeben sich explizit aus der Veranstaltungsankündigung.
8.3 Aufrechnungsrechte stehen dem Teilnehmer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten oder der KomPart anerkannt sind oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zur Forderung der KomPart stehen.

9. Haftung

9.1 Sofern es sich nicht um wesentliche Pflichten – also solche, die aufgrund des jeweiligen Einzelvertrages der KomPart oder dem Teilnehmer geschuldet werden und für die Erreichung des Vertragsziels von eminenter Bedeutung sind – aus dem Vertragsverhältnis handelt, haften die KomPart und ihre Erfüllungsgehilfen nur für solche Schäden, die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung im Rahmen des Vertragsverhältnisses beruhen.
9.2 Die Veranstaltungen werden nach dem derzeitigen aktuellen Wissenstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Die KomPart übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität in den Veranstaltungen und den Veranstaltungsunterlagen bereitgestellten Informationen, sofern der KomPart nicht nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässiges Verschulden zur Last fällt.
9.3 Die KomPart übernimmt keine Haftung für Schäden und Folgeschäden materieller oder immaterieller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung von möglichen fehlerhaften und/oder unvollständigen Inhalten der Vorträge und/oder Veranstaltungsunterlagen entstehen.

10. Gerichtsstand

10.1 Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Berlin vereinbart.
10.2 Ziff. 11.1 gilt nicht, wenn der Vertrag zwischen der KomPart und einem Verbraucher i. S. d. § 13 BGB, also einer natürlichen Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, geschlossen wird.

11. Widerrufsrecht für Verbraucher

Teilnehmer, deren Anmeldung weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB), haben das Recht, die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung ohne Begründung schriftlich zu widerrufen. Stornierungsgebühren werden nicht erhoben. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an folgende Adresse: KomPart Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin, E-Mail: verlag(at)kompart.de, Fax: +49 30 22011-105. Dieses Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die gebuchte Veranstaltung stattgefunden und der Teilnehmer hieran teilgenommen hat. Im Falle des Widerrufs durch den Teilnehmer hat die KomPart die durch den widerrufenden Teilnehmer geleisteten Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei dem Veranstalter eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die KomPart dasselbe Zahlungsmittel, das der Teilnehmer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat. Dies gilt nicht, wenn ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. In keinem Fall werden dem Teilnehmer wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat der Teilnehmer verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat die KomPart einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser Betrag richtet sich nach dem Anteil der bis zum Zeitpunkt der Mitteilung des Widerrufs bereits erbrachten Dienstleistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen.

Berlin, 15. Februar 2017